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Laborzeiten:
Montags- Freitags
8.00 - 16.45 Uhr

Tel. 0234-97830-0
Trinkwasseranalytik entsprechend Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ ist durch die Trinkwasserverordnung eindeutig festgelegt; u.a. muss es frei von Krankheitserregern sein. Insbesondere für „Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen“ gelten entsprechend TrinkwV diesbezüglich strenge Regeln. Durch eine regelmäßige Überprüfung wird die entsprechend geforderte Wasserqualität gewährleistet.


Die Leistungen des BMA-Labors umfassen sowohl die sachkundige Probennahme als auch die nachfolgend aufgeführten Untersuchungen:

• Bestimmung der Koloniezahl bei 22°C und 36°C
(auf Wunsch auch nach TrinkwV 1990)
• Untersuchung auf:
E. coli und coliforme Keime
• intestinale Enterokokken
• Pseudomonas aeruginosa
• Clostridium perfringens (einschließlich Sporen)
• Legionellen